kein Gewerbegebiet an der Wörpe…

Die Gemeinde Grasberg möchte an der Wörpedorfer Straße ein Gewerbegebiet aus dem Boden stampfen. Es soll von der Straße bis auf 50 m an das Naturschutz- und FFH-Gebiet „Wörpe“ heranreichen. Im Grunde will es aber nicht die Gemeinde, sondern ein Investor hat die Ackerfläche gekauft, um sie als Gewerbegebiet zu vermarkten. Aber die Gemeinde unternimmt alles, um dieses Vorhaben umzusetzen und will dazu entgegensehende Argumente aushebeln.

• Das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) als übergeordnete Planung hat im Kreisgebiet drei Standorte zur Ansiedlung neuer bzw. zur Erweiterung, Umstrukturierung und Verlagerung bestehender Industrie- bzw. Gewerbebetriebe als Vorranggebiet für industrielle Anlagen und Gewerbe festgelegt: Der Gewerbepark A 27, das Gewerbegebiet Buschhausen und das Gewerbegebiet Wörpedorfer Ring.

• Da, wo jetzt ein Gewerbegebiet entstehen soll, hat der Landkreis in seinem RROP eine Vorrangfläche für „ruhige Erholung in Natur und Landschaft“ festgesetzt. Dazu muss man wissen, dass es in der Raumordnung zwei Abstufungen gibt, die Vorbehaltsfläche und das Vorranggebiet, wobei letzteres eine höhere Bedeutsamkeit genießt.

• Die Metropolregion Nordwest, zu der auch der Landkreis Osterholz gehört, hat als Nachschlagewerk für Kommunen einen Leitfaden zur Starkregenvorsorge veröffentlicht, in dem zu erhöhter Vorsicht bei einer Bebauung in der Nähe von Wasserläufen aufgerufen wird.

Um das Vorhaben durchzuboxen hat die Gemeinde einen Antrag auf Abweichung vom RROP gestellt, eine Premiere im Landkreis. Die meisten Flächen, die im RROP als Vorranggebiet für ruhige Erholung in Natur und Landschaft (Das ist der offizielle Fachbegriff) sind zugleich auch Vorbehaltsfläche für die Landwirtschaft. Aber dieses Merkmal trifft auf die besagte Fläche nicht zu. Hier geht es allein um den Erholungswert der Landschaft. Die beliebte Verlängerung des Ützenbarges als Spazierweg würde direkt am Gewerbegebiet vorbeiführen. Als Ausblick wäre dann nur doch der Blick auf einen Lärmschutzwall übrig. Wir sind gespannt wie der Landkreis den Antrag bearbeitet.

Aber es geht uns nicht um die Einhaltung von Formalien. Unsere größte Sorge ist die Beeinträchtigung des Hochwasserschutzes. Deshalb sei hier der Anfang der genannten Broschüre zitiert:

Für die Entstehung dieses Leitfadens spielt die Nacht vom 20. auf den 21. Juni 2013 eine zentrale Rolle: Heftige Regenfälle – sogenannter Starkregen – verwandelten den Ortskern der im Landkreis Osterholz gelegenen Gemeinde Hambergen innerhalb weniger Stunden in eine Seenlandschaft. Bis zu zwei Meter hoch stand das Wasser in den Kellern einiger Häuser, große Schäden waren die Folge.

Hambergen kann jederzeit überall sein. Anlieger des Wiesendamms erinnern sich mit Grausen an die Hochwasser der Wörpe 2000 / 2002, als sich die Wörpe in die Keller der Häuser ergoss. In Sachen Hochwasserschutz ist seitdem nichts passiert. Jetzt soll sogar der Rückhaltebereich der Wörpe weiter zugebaut werden. Wir haben kein Verständnis dafür, dass das Wohlergehen eines einzigen Investors wichtiger sein soll, als der Schutz großer Bevölkerungsteile vor den Gefahren des Wassers.

(c) E.P.